Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für eine faire und transparente Zusammenarbeit mit der Schreinerei Holzliebe Clement. Wir legen großen Wert auf Klarheit und Vertrauen. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um unsere Bedingungen zu lesen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Holzliebe Clement – Schreinerei

Inhaber: Lukas Clement


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Schreinerei Holzliebe Clement, Inhaber Lukas Clement (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.


§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


§3 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Schreinerarbeiten nach individueller Vereinbarung. Maßanfertigungen erfolgen nach den vom Auftraggeber freigegebenen Plänen und Maßen.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.


§5 Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.


§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle zur Ausführung erforderlichen Informationen, Maße und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


§7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.


§8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme anzuzeigen.

Bei Holz handelt es sich um ein Naturprodukt. Farb-, Struktur- und Maßabweichungen sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar.


§9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.